Restauriert und dennoch für immer zerstört!

Eine Restaurierung von Kunst- und Kulturgütern soll deren Erhalt dienen und wird aus diesem Grund von ausgebildeten Restauratoren ausgeführt. Hierbei geht es nie um die reine „Verschönerung“ sondern um die Erhaltung des Objekts. Bedauerlicherweise ist das aber nicht immer so! Es gibt ganz sicher viele Fälle, wo unsachgemäße Maßnahmen vertuscht werden und daher wohl nie an die Öffentlichkeit gelangen.

Ein Beispiel für solch eine „unsachgemäße Verschönerungsaktion“ ist mit bei meinem heutigen Ausflug nach Seligenstadt bekannt geworden. Ein netter Herr machte mich auf das aus romanischer Zeit stammende Kreuz, welches über dem Zelebrationsaltar hängt, aufmerksam. Er erzählte, dass dieses sein heutiges Aussehen erst durch eine Restaurierung im Jahr 1907 erhielt.

Der damalige Pfarrer ließ die fehlenden Arme und Füße sowie eine vorher nicht dagewesene Krone ergänzen, die Kreuzbalken ändern und auch die zuvor nicht vorhandene Farbe ergänzen. Somit haben wir zwar sicher ein optisch ansprechenderes Objekt, aber es ist dennoch für immer zerstört weil es eben nicht mehr im Ursprungszustand ist.

Ich habe diese Geschichte auch bei Wikipedia und auf der Webseite der Basilika-Pfarrei St. Marcellinus und Petrus Seligenstadt nachlesen können.

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Das restaurierte, romanische Kruzifix in der Basilika-Pfarrei St. Marcellinus und Petrus in Seligenstadt  (Foto: Biggi Schroeder)